Das Sportamt und der SSB wollen die städtischen Sporthallen für den Vereinsbetrieb ab dem 18.05, im Rahmen der aktuellen Belegungspläne, wieder freizugeben. Damit das funktionieren kann, müssen jedoch die Auflagen der Coronaschutzverordnung erfüllt werden. Das bedeutet, dass auch bzw. vor allem für den Trainings- und Übungsbetrieb in den Sporthallen besondere Regeln und Hygienemaßnahmen einzuhalten sind. Diese befinden sich zurzeit in einem Abstimmungsprozess. Wir hoffen bis Ende der Woche weiter Informationen für euch zu haben.